Das Mietrecht regelt die Überlassung von Wohnraum bzw. Gewerberaum gegen Entgelt. Häufig treten im Mietrecht Fragen zu folgenden Problemfeldern auf:

- Ist die Mieterhöhung begründet? Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
- Wann und in welcher Höhe darf der Mieter die Miete mindern?
- Ist die ausgesprochene Kündigung wirksam?
- Ist die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß?
- Muss der Mieter Schönheitsreparaturen machen?
- Was ändert sich für den Mieter bei einem Eigentümerwechsel?

Möchten Sie eine dieser Fragen oder eine andere mietvertragliche Frage beantwortet wissen? Ich berate Sie auf dem Gebiet des Mietrechts und vertrete Sie vor Gericht, sei es als klagende oder beklagte Partei, sei es auf Vermieter- oder Mieterseite. 

 

Oder wollen Sie Ihren neuen Mietvertrag, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag von einem Anwalt für Mietrecht maßgeschneidert für Ihre Belange erstellen lassen oder rechtlich überprüfen lassen? Auch wenn Sie nur einzelne Vertragsklauseln, Nachträge oder zusätzliche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag durch einen Anwalt überprüfen lassen oder speziell für Ihre Zwecke formulieren lassen wollen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehme ich mir Zeit für Sie!

 

Vereinbaren Sie entweder telefonisch einen Besprechungstermin oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen!

 

Tel: 07031 286 - 4446

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